Integrierte Versorgung Bahn BKK & MeineMKK
Wir nehmen an den Programmen zur integrierten Versorgung der Bahn BKK und der MeineMKK teil. Zwischen den beiden Kassen und unserer Praxis bestehen Sonderverträge zur integrierten Versorgung. Versicherten dieser Kasse können wir meist zeitnah und unbürokratisch einen Therapieplatz anbieten, da die Kostenübernahme durch die vertraglichen Vereinbarungen bereits geklärt ist.
Gesetzlich Versicherte
Die Abrechnung erfolgt im Ausnahmefall über das Kostenerstattungsverfahren. Das heißt, Sie können bei uns einen Therapieplatz erhalten, wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und bei mehreren Kollegen mit Kassenzulassung zeitnah keinen Therapieplatz erhalten können. Das genaue Vorgehen können wir in einem Telefonat oder einem ersten gemeinsamen Termin besprechen.
+++ Momentan bieten wir leider keine Behandlungsplätze im GKV-Kostenerstattungsverfahren an +++
Prinzipiell ist die Übernahme von Psychotherapiekosten eine Kassenleistung der gesetzlichen Krankenkassen, sofern eine Indikation für eine Psychotherapie besteht, d.h. Sie unter einer seelischen Krankheit leiden, und die Psychotherapie durch einen Vertragspsychotherapeuten mit Kassensitz durchgeführt wird. Trotz des steigenden Bedarfs an Psychotherapieplätzen werden in Berlin jedoch keine neuen Kassensitze geschaffen. Die Kassen sind dennoch verpflichtet, Ihnen bei Indikation psychotherapeutische Leistungen zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie bei Dringlichkeit einer Behandlung keinen zeitnahen Platz bei einer Vertragspsychotherapeutin finden, können Sie die Kostenerstattung der Psychotherapie in einer Privatpraxis bei Ihrer Kasse beantragen. Prinzipiell verfügen Psychologische Psychotherapeuten mit oder ohne Kassensitz über die gleiche, über die staatliche Zulassung zur Ausübung der Heilkunde (Approbation) geregelte Ausbildung.
Folgendes Vorgehen hat sich bei der Beantragung der Kostenerstattung als günstig erwiesen:
1. Terminservicestellen und Sprechstunde.
Kontaktieren Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung oder vereinbaren Sie direkt mit einem Vertragspsychotherapeuten einen Termin zur „Psychotherapeutischen Sprechstunde“. Dort werden Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung geprüft und im Formular PTV 11 bestätigt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse, ob diese Ihnen Vertragspsychotherapeuten nennen kann, bei denen nicht nur die Sprechstunde, sondern auch eine Therapie gemacht werden kann. Klären Sie, unter welchen Bedingungen Ihre Kasse die Kosten für eine Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren übernimmt. Nehmen Sie, falls ihre Kasse die Kostenerstattung pauschal oder widerrechtlich ablehnt Kontakt mit einem spezialisierten Anwalt auf.
3. Absagenprotokoll.
Protokollieren Sie, wann und auf welchem Weg Sie bei Vertragspsychotherapeuten nach einem freien Therapieplatz angefragt haben und wie lange Sie bei ihnen auf einen Therapieplatz (nicht auf das Erstgespräch!) warten müssen. Sollten Sie zeitnah einen Therapieplatz angeboten bekommen und Sie sich eine Zusammenarbeit mit der Kollegin vorstellen können, so empfehlen wir Ihnen, diesen anzunehmen. Eine Liste zur Dokumentation der Absagen finden Sie hier.
4. Terminvereinbarung bei uns.
Sollte Ihre Therapeutensuche erfolglos bleiben, kontaktieren Sie uns für die Vereinbarung eines Termins für ein Kennenlerngespräch.
5. Dringlichkeitsbescheinigung.
Sie benötigen von Ihrem behandelnden Arzt eine Bescheinigung über die dringliche Aufnahme einer Psychotherapie. Darin bestätigt Ihr Arzt, dass eine längere Wartezeit nicht mehr zumutbar ist.
6. Beantragung.
Wir beantragen gemeinsam die Kostenerstattung für außervertragliche Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse. Ihre Krankenkasse ist verpflichtet innerhalb von 3 Wochen auf den Antrag der Vorgespräche und innerhalb von 5 Wochen auf den Antrag der Therapie zu reagieren. Sie können nach dem Gesetz zur Genehmigungsfiktion, ansonsten davon ausgehen, dass die Kasse die Kosten übernimmt. Sobald die Kasse die Kostenerstattung bewilligt, können wir mit den probatorischen Sitzungen beginnen.