Selbstzahlende
Einige Menschen entscheiden sich aus persönlichen Gründen, eine Psychotherapie selbst zu finanzieren. Die Kosten liegen in der Regel bei 110,00 € pro Sitzung (á 50 Minuten). Ein Antragsverfahren bei der Krankenkasse entfällt.
Die Therapiekosten können als außergewöhnliche Belastung unter „sonstige Gesundheitsausgaben“ im Rahmen der zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung in der Regel entsprechend Ihren Versicherungsbedingungen. Privatversicherte und Beihilfeberechtigte haben üblicherweise Anspruch auf:
- bis zu 3 psychotherapeutische Sprechstunden
- 4 probatorische Sitzungen
- bis zu 24 Sitzungen Kurzzeittherapie (meist ohne Antrag an den Gutachter)
Wir rechnen unsere Leistungen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit dem 2,3-fachen Satz ab.
Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie über die genauen Konditionen Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Wir unterstützen Sie gerne bei Rückfragen zur Abrechnung.
Jetzt Termin vereinbaren, per E-Mail anfragen oder anrufen. Wir unterstützen Sie gerne persönlich!