Integrierte Versorgung Bahn BKK & MeineMKK

Wir nehmen an den Programmen zur integrierten Versorgung der Bahn BKK und der MeineMKK teil. Zwischen den beiden Krankenkassen und unserer Praxis bestehen Sonderverträge zur integrierten Versorgung. Versicherten dieser Kassen können wir meist zeitnah und unbürokratisch einen Therapieplatz anbieten, da die Kostenübernahme durch die vertraglichen Vereinbarungen bereits geklärt ist.

Gesetzlich Versicherte

Die Abrechnung erfolgt im Ausnahmefall über das Kostenerstattungsverfahren. Das bedeutet, Sie können bei uns einen Therapieplatz erhalten, wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und bei mehreren Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zeitnah keinen Platz finden.

Momentan bieten wir leider keine Behandlungsplätze im GKV-Kostenerstattungsverfahren an.

Grundsätzlich übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie, sofern eine Indikation vorliegt, d.h., Sie leiden unter einer seelischen Erkrankung und die Therapie wird von einem Vertragspsychotherapeuten mit Kassensitz durchgeführt. Trotz des gestiegenen Bedarfs an Psychotherapieplätzen werden in Berlin keine neuen Kassensitze geschaffen. Dennoch sind die Krankenkassen verpflichtet, Ihnen bei Bedarf psychotherapeutische Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Wenn Sie bei Dringlichkeit keinen zeitnahen Therapieplatz bei einem Vertragspsychotherapeuten finden, können Sie bei Ihrer Kasse die Kostenerstattung für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis beantragen.

Folgendes Vorgehen hat sich bei der Beantragung der Kostenerstattung als günstig erwiesen:

1. Terminservicestellen und Sprechstunde

Kontaktieren Sie die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung oder vereinbaren Sie direkt einen Termin zur psychotherapeutischen Sprechstunde bei einem Vertragspsychotherapeuten. Dort wird die Notwendigkeit und Dringlichkeit einer Behandlung geprüft und im Formular PTV 11 bestätigt.

2. Anfrage bei Ihrer Krankenkasse

Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach, ob diese Ihnen Vertragspsychotherapeuten nennen kann, bei denen nicht nur die Sprechstunde, sondern auch eine Therapie möglich ist. Klären Sie, unter welchen Bedingungen Ihre Kasse die Kostenübernahme im Kostenerstattungsverfahren ermöglicht. Sollten Sie auf eine pauschale oder widerrechtliche Ablehnung stoßen, ziehen Sie die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts in Betracht.

3. Absagenprotokoll

Führen Sie ein Protokoll über Ihre Bemühungen, einen Therapieplatz bei Vertragspsychotherapeuten zu finden. Notieren Sie:

  • Datum und Art der Anfrage (Telefon, E-Mail, etc.)
  • Rückmeldungen oder Wartezeiten auf einen Therapieplatz (nicht nur auf das Erstgespräch)

Sollten Sie einen zeitnahen Platz bei einem anderen Therapeuten erhalten und sich dort eine Behandlung vorstellen können, empfehlen wir, dieses Angebot anzunehmen.

4. Terminvereinbarung bei uns

Falls Ihre Suche nach einem Vertragspsychotherapeuten erfolglos bleibt, können Sie sich zur Vereinbarung eines Kennenlerngesprächs an uns wenden.

5. Dringlichkeitsbescheinigung

Lassen Sie sich von Ihrem behandelnden Arzt eine Bescheinigung über die dringliche Aufnahme einer Psychotherapie ausstellen. Diese bestätigt, dass eine längere Wartezeit nicht mehr zumutbar ist.

6. Beantragung

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung für die Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Dabei gilt:

  • Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen auf den Antrag der Vorgespräche reagieren.
  • Für den Therapieantrag beträgt die Frist 5 Wochen.

Falls Ihre Kasse innerhalb dieser Fristen nicht reagiert, greift das Gesetz zur Genehmigungsfiktion – Sie dürfen davon ausgehen, dass die Kosten übernommen werden.

Nach Bewilligung durch Ihre Krankenkasse können wir mit den probatorischen Sitzungen beginnen.

Abrechnung. Jetzt Termin vereinbaren, per E-Mail anfragen oder anrufen. Wir unterstützen Sie gerne persönlich!